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Datenschutz:
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1. Für die Überlassung des Platzes ist ein Standgeld zu entrichten. Die Höhe des Standgeldes wird dem Beschicker auf Anfrage mitgeteilt. Die Standreservierung erfolgt nur bei Vorrauszahlung (Scheck- oder Barzahlung). Eine Bestätigung wird auf Wunsch zugesandt.
2. Wenn die Veranstaltung infolge behördlicher Maßnahmen oder höherer Gewalt nicht stattfinden kann oder verlegt werden muss, wird das bereits gezahlte Standgeld abzüglich der entstandenen Kosten auf Verlangen zurückgezahlt, ohne das der Marktbeschicker einen weiteren Schadensersatzanspruch, insbesondere entgangen Gewinn geltend machen kann.
3. Kein Anbieter hat Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Er muss den ihm vom Veranstalter zugewiesen Platz einnehme. Der Veranstalter wird aber bemüht sein, den Platzwünschen zu entsprechen.
4. Der Veranstalter behält sich unter Berücksichtigung des Veranstaltungszieles vor, die Zahl der Teilnehmer und die einzelnen Teilnehmergruppen in sachgerechter Weise zu beschränken bzw. festzulegen.
5. Der Aufbau erfolgt nur auf Anweisung durch Ordner. Eigenmächtiges Aufstellen zieht ein Platzverweis nach sich. Der Marktbeschicker erkennt das polizeiliche aufsichts- und Ordnungsrecht hiermit an. Die aufzustellenden stände müssen mit beginn der Veranstaltung für das Publikum zur Benutzung fertig gestellt sein.
6. Die Standvergabe erfolgt zwischen 6°° Uhr und 9°° Uhr, bei Hallenmärkten ab 7°° Uhr. Reservierte Plätze sind bis spätestens 8°° Uhr ein zunehme. Nimmt ein Marktbeschicker seinen platz nicht ein, verfällt die bereits entrichtete Standgebühr. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht.
7. Der Marktbeschicker hat sein Stand bis 17°° Uhr geöffnet zu halten, eine Räumung des Platzes vor Beendigung der Veranstaltung ist nicht zulässig und zieht eine Vertragsstrafe in Höhe des halben Standgeldes nach sich. Der Stand Abbau hat bis 19°° Uhr zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich der Veranstalter vor, die Räumung auf kosten des Marktbeschickers durchzuführen. Der Marktbeschicker hat seinen Platz besenrein zu verlassen und den angefallen Müll mitzunehmen.
8. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes während der Öffnungszeit ist untersagt.
9. Bei Veranstaltungen deren Öffnungszeit von den üblich gelten die in unseren Veranstaltungsplänen angekündigten Zeiten. Den entsprechenden Auflagen z. B. Verkauf erst ab 11°° Uhr ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Verstoß zieht einen Platzverweis und eine Vertragsstrafe in Höhe des halben Platzgeldes nach sich.
10. Eine Abweichung des Warenangebotes ist nicht zulässig. Es zieht eine fristlose Kündigung nach sich. Eine Rückzahlung des Standgeldes erfolgt in diesem Fall nicht. Der Marktbeschicker hat darüber hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe des halben Platzgeldes zu bezahlen.
11. Für Beschädigung, Gewalt, Diebstahl oder andere Schäden, die den Marktbeschicker auf dem Veranstaltungsgelände treffen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
12. Jeder Standinhaber hat dafür zu sorgen, dass sich die Verkehrsfläche vor seinem Geschäft stets in einem sauberen und verkehrsicheren Zustand befindet und bei Dunkelheit beleuchtet ist.
13. Anfallende Abfälle auf der Verkehrsfläche vor seinem Geschäft sind vom Marktbeschickerselbst zu sorgen.
14. Für Nahrungs- und Genussmittelstände muss eine Sondergenehmigung erteilt werden die der Marktbeschicker selbst einzuholen hat. Für die Einhaltung der behördlichen Auflagen hat der Marktbeschicker selbst zu sorgen.
15. Der Veranstalter haftet bei Schäden gleich welcher Art nicht.
16. Das Anbieten von NS-Symbolen, politischer Propaganda sowie Schuss-, Hieb-, Stichwaffen und dergleichen ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht erlaubt.
17. Jeder Standinhaber ist verpflichtet an seinem Stand/Geschäft ein mindest DIN A4 großes Schild mit seinem vollständigen ausgeschriebenen Namen und seiner Anschrift deutlich sichtbar anzubringen.
18. Durch Entrichtung der Standgebühr wird zwischen dem Beschicker und dem Veranstalter ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen. Diese Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden durch Entrichtung der Standgebühr vom Beschicker anerkannt. Standinhaber, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, werden fristlos gekündigt und von der Veranstaltung ausgeschlossen, alle Änderungen des Vertrages bedürfen Schriftform. Mündliche Absprachen sind nicht bindend.